Liebe Mitstreiter und Unterstützer,
wie Sie sowohl der Presse als auch den nachfolgenden Informationen der mit uns vernetzten BI „Stop den Ausbau der A565“ entnehmen können, ist das Planfeststellungsverfahren zum 8-spurigen Ausbau des Autobahnkreuzes A59 Sankt Augustin-West angelaufen. Viele von Ihnen werden denken, Gott sei Dank.
Allerdings sollten wir uns nichts vormachen: Damit ist auch der Startschuss zum Ausbau der A553 inklusive der Rheinspange gefallen! Näheres dazu s.u.
Sollten Sie meine Meinung teilen, wäre es im Interesse der Bürgerinitiative, dass Sie auch zahlreiche Einwendungen bei der Bezirksregierung Köln gegen das Ausbauvorhaben vorbringen. Allerdings ist das nur bis zum 14. September 2022 möglich!
Informationen dazu finden Sie auch nachfolgend.
Ich danke Ihnen für Ihre Beteiligung.
Susanne Reiß-Kober
Gesendet: Sonntag, 21. August 2022 um 21:55 Uhr
An: Kein Empfänger
Betreff: aM A59 Bonn/Sankt Augustin wird auf 10 Spuren ausgebaut: Erhebt Einspruch !!!! Planfeststellungsverfahren (Autobahndreieck Bonn-Nordost/Beuel – Sankt Augustin West)
Bezug : Amtsblatt der Stadt Bonn Nr 35 vom 03.08.2022 S.349-252Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer des Moratoriums A565,
nun auch noch ein „Planfeststellungsverfahren 8-streifiger Ausbau A59 Autobahndreieck Sankt Augustin – West / Autobahndreieck Bonn -Nordost (Beuel) “ .
Erhebt EINWENDUNGEN!
Hier soll eine weitere ursprünglich lokale Autobahn zur transnationalen Großautobahn ausgebaut werden –
mit negativen Auswirkungen auf alle Stadtteile Bonns und viele Stadtteile Sankt Augustins und den Großraum Köln-Bonn.
Im Erläuterungsbericht heißt es u.a.: „Dennoch handelt es sich bei der A 59 um eine durchgehende Fernautobahn mit großräumiger
Verbindungsfunktion (VFS 1) der Straßenkategorie AS I gemäß RIN, da sie im südlichen Nordrhein-
Westfalen eine netzplanerische Alternative zur A 3 und A 1 / A 61 darstellt. Entsprechend
sind die Geschwindigkeit und der Querschnitt festzulegen.“
Hier geht’s zu den Unterlagen und der offiziellen Website:
Sollten Sie / Solltet Ihr mit der offiziellen etwas sehr rudimentären und bürger*innenfernen Darstellung (dies ist ausdrücklich kein Lob an die Bezirksregierung Köln!) der Planfeststellungsdokumente nicht klarkommen, hier unsere Partnerwebsite (DANKE !!!! an Rainer Jung !!!!) mit übersichtlicherem Zugang und einer Gliederung:
https://www.tausendfuessler-bonn.de/bab59-D2/
Gliederung der Planfeststellungsunterlagen
– Brief: Bezirksregierung Köln, Dezernat 25, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln (Anhörungsbehörde);
– Brief: bei der Stadt Bonn, Technisches Rathaus;
wenn die Empfängerbehörde hierfür einen Zugang eröffnet hat und die E-Mails mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind.
Eine Signierung mit einem Pseudonym ist nicht zulässig.“ Details, siehe Amtsblatt der Stadt Bonn Nr 35 vom 3.8.2022 S. 349-352 https://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen-fakten/amtsblatt.php
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53113 Bonn
01714841882
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